PensionistInnen dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze pro Monat dazuverdienen, (außer bei FrühpensionistInnen aus Krankheitsgründen, diese dürfen nichts dazu verdienen). Unser Fahrtspesenersatz ist aber kein Verdienst, sondern eben ein „Fahrtspesen-Ersatz“. Daher gilt diese Grenze nicht und stellt für die Pension kein Problem dar.