- Auch für unsere Ehrenamtlichen gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Wir haben für unsere Fahrdienste keine spezielle Parkerlaubnis (Stichwort: Behindertenparkplatz, Halteverbotszonen), dies ist bitte zu berücksichtigen.
- Im Falle eines Strafmandates (falsch parken, schnell fahren…) können wir diese Kosten leider nicht ersetzen.