Ja, die KFZ-Haftpflichtversicherung der Ehrenamtlichen muss bezahlen, wenn dem Fahrer, der Fahrerin, dem Fahrgast oder auch dem Einweiser/der Einweiserin (Parkplatz) bei einem Unfall etwas passiert, auch dann, wenn die Ehrenamtlichen Fahrtspesenersatz (ist Kostenersatz und KEIN Entgelt) erhalten. Dieser Umstand ist für die Leistungsverpflichtung unerheblich.